Kircheneintritt
(Wieder-) Eintritt in die evangelische Kirche
Es gibt gute Gründe, Mitglied in der Evangelischen Kirche zu sein: Sie sind Teil einer großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche. Als Kirchenmitglied können Sie Patin oder Pate werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie können bei Kirchenwahlen wählen und gewählt werden. Wenn Sie Kirchensteuer bezahlen, tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass Kirche in unserer Gesellschaft präsent bleibt – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung oder diakonischem Engagement. Sie sind Teil einer Solidargemeinschaft und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.
Quelle: https://www.ekbo.de/service/kircheneintritt/fragen-zum-wieder-eintritt.html
Kircheneintritt – wie geht das?
Ein Wiedereintritt oder Übertritt in die Evangelische Kirche ist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Sie können in einem Gespräch mit unseren Pfarrern und Pfarrerinnen über die Modalitäten sprechen. In der Regel wird die Aufnahme in die Gemeinde in der folgenden Sitzung des Gemeindekirchenrates beschlossen und durch die Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst rechtskräftig. Die Gemeinde wird dann Ihre Aufnahme in der Evangelischen Kirche auch bei der Kirchensteuerstelle melden.
Das Formular für den Kircheneintritt können Sie hier herunterladen
Weitere Hinweise unserer Landeskirche zum Thema (Wieder-) Eintritt finden Sie hier
Kirchenaustritt
Sollten Sie erwägen, aus der Evangelischen Kirche auszutreten, sind Sie herzlich eingeladen, zuvor das Gespräch mit Ihrer Gemeinde/Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin zu suchen. Der formelle Akt des Austritts kann beim zuständigen Amtsgericht vollzogen werden.